Fischers Zeilen zum November 2010

Lange haben wir uns jetzt mit dem Thema: „Richtlinienentwurf zum Strahlenschutz in der Medizin“ beschäftigt. Ein Projekt, das sicher jeden Strahlentherapeuten auf den Nägeln brennt, soll doch die neue Richtlinie die Spielräume für die Landesämter und Regierungspräsidien verringern und klare Vorgaben zum notwendigen Personal definieren.

Nachdem wir in unserer Funktion als Geschäftsführer der bayerischen Strahlentherapeuten hier bereits im November letzten Jahres Ungemach vermutet haben, wurden wir gleich für unsere Mandanten tätig. Bereits Anfang Dezember letzten Jahres hatten wir das BGM in Person des Staatssekretärs angemailt und parallel über alle verfügbaren Kanäle versucht mit Fakten den verantwortlichen Personen aufzuzeigen, das bei einer Umsetzung der im Novemberentwurf vorliegenden Anforderungen mit einem Kahlschlag in der radioonkologischen Versorgung zu rechnen wäre.

Aus dem BGM erhielten wir auf diese Anfrage bis heute keine Antwort!!! Der in Bayern zuständige Minister bzw. seine Staatssekretärin dagegen hatten uns innerhalb von knapp vier Wochen – trotz Weihnachten – geantwortet. Von dort wurde schon im Januar darauf hingewiesen, dass die in den Tabellen genannten Werte nicht direkt anzuwenden wären, sondern eine Richtschnur darstellen würden.

Da jedoch verschiedene Landesämter – darunter auch das in Bayern – dennoch bereits im Hinblick auf die im Richtlinienentwurf genannten Zahlen Gespräche führten, hakten wir auf breiter Basis noch einmal nach und versuchten wieder einen Kontakt in Bayern und im Bund herzustellen. Parallel wurden von besorgten Mitgliedern der DEGRO als auch des Berufsverbandes Anfragen an diese gestellt.

Von der Präsidentin der DEGRO erhielten die Mitglieder dann im September eine Mail. Darin wurde dargestellt, daß die DEGRO sich mit dem Berufsverband bereits im Dezember 2009 an das BUM gewandt und dort ihre Bedenken geäußert hatten. Leider konnte aber das Bemühen der DEGRO nicht die Befürchtungen der Einrichtungen beseitigen, da die geforderte Personalausstattung gerade dann in Betracht kommt, wenn moderne Verfahren und Methoden für mehr als 10 % der Patienten einer Einrichtung zur Anwendung kommen; wir schätzen daher in fast jeder Einrichtung.

Die zwischenzeitlichen Äußerungen sowohl aus Bayern als auch aus dem Bund lassen aber die Vermutung aufkommen, dass dies den handelnden Personen so nicht klar ist. Gerade eine Interpretationsmöglichkeit bei den Ämtern in Verbindung mit einer daraus resultierenden Bremswirkung bei der Einführung neuer Techniken und Methoden sowie der Verweis auf zusätzliches externes Personal aus anderen Abteilungen (aus welchen?) lässt uns daran zweifeln, dass die Einführung der neuen Richtlinie, die nach Beratung im Fachausschuss Strahlenschutz vom Hauptausschuss für Atomenergie voraussichtlich Ende dieses Jahres angenommen wird einen günstigen Einfluss nehmen wird. Vielmehr wird es genau zu den befürchteten Problemen kommen; die Landesämter werden ungewollte Entscheidungsspielräume haben, (unerfüllbare) Forderungen stellen und am Ende wird der Patient der Verlierer sein, da neue schonendere und effektivere Methoden aufgrund von nicht darstellbaren Personalforderungen nicht umgesetzt werden können.

Ein Beleg für die Befürchtung dieser Art ist doch auch, daß bislang niemand an den geänderten Entwurf gekommen ist und daher die „black box“ für die Radiotherapeuten Deutschlands zu einer Osterüberraschung zu Weihnachten wird.

Ich habe die Befürchtung, dass wir uns in die Hände von Beamten begeben. Friedrich von Schiller hat die Haltung – die sich offenbar in den letzten 200 Jahren nicht geändert hat – beschrieben:

Ich hab hier bloß ein Amt und keine Meinung.

Wie in den bisherigen Newsletter, wollen wir weiter das Thema Finanzierung unseres Gesundheitswesens bearbeiten. Nachdem wir bisher über Einnahmesteigerungen innerhalb und außerhalb des GKV Systems gesprochen haben, wenden wir uns dem allzeit beliebten Instrument der Gesundheitspolitiker – der Kostenreduktion – zu.

Kostenreduktion bzw. Kostenverlagerung

1.) Erhöhung der Selbstbeteiligung; ja, das ist sicher immer ein Weg >> umsetzbar, auch wenn die Versicherten sich zurecht über eine Politik ohne System beschweren.

2.) Neue Formen der Selbstbeteiligung; auch das wäre denkbar, z.B. pauschal  5  % von jeder Behandlung selbst zu zahlen, damit auch das Ärztehopping unterbleibt und nicht ganze Heerscharen in Wartezimmern Vormittage verbringen >> umsetzbar, auch wenn der Bürger darin auch noch keinen Plan erkennen kann.

3.) Einführung echter Selbstbehalttarife wie in der PKV und unterschiedliche Leistungsklassen wie in der PKV >> umsetzbar, dafür fehlt aber politisch der Mut.

4.) Senkung der Pharmakosten auf das europäische Niveau; hier immer wieder gerne angeführt die Medikamente, die in Deutschland ein Vielfaches dessen kosten wie im Ausland >> umsetzbar, aber wahrscheinlich aufgrund von Lobbyinteressen nicht an erster Stelle.

5.) Einführung des Systems der reinen Kostenerstattung wie im europäischen Ausland mit Probelauf in einer Modellregion, z.B. Oberfranken >> umsetzbar, auch hier fehlt der politische Mut. Angeboten wurde dies schon von den Vertretern der Ärzteschaft.

Ohne Zweifel bestünde die Möglichkeit, eine klare Linie zu verfolgen und dem Bürger eine gute Versorgung zu steigenden Preisen anbieten zu können, wenn man bei der Politik (endlich) einen Plan entdecken könnte.

Wer Großes versucht, ist bewundernswert, auch wenn er fällt.

Lucius Annaeus Seneca

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