Ich hatte es schon oft in den Seminaren und Tagungen ausgesprochen seit 1977 erfolg- und hirnlose Kostendämpfungspolitik mit immer dem gleichen Ergebnis:
- Höhere Zuzahlungen für die Versicherten
- Abschmelzung der Leistungsansprüche
- Geringere Einnahmen für die Leistungserbringer
- Steigerung der Verwaltungsausgaben
Wo bleibt da der Sinn? Sehr gute Frage leider kann ich Ihnen nach knapp 20 Jahren in beratender Funktion im Gesundheitswesen diese Frage auch nicht beantworten. Aber jetzt haben wir zum Ende des letzten Jahres doch mal was ganz Neues bekommen. Ein GKV Versorgungsstrukturgesetz (VStG) da hat man sich doch gleich wieder auf die Auswirkungen gefreut. Das Gesetz soll der neue Heilsbringer werden!
Es bringen uns nicht die Dinge um, deren Gefahr wir erkannt haben, sondern das, was wir für sicher gehalten haben!
Mark Twain
Erhaltung der flächendeckenden Versorgung, Behebung des Ärztemangels, frühere Einführung von innovativen Leistungen (mit Bezahlung!!!), Neuregelung des Honorars, Einführung der spezialärztlichen Versorgung, Veränderungen im Zulassungsrecht, die Korruptionsbekämpfung und schließlich auch die Neuordnung der Bedarfsplanung. Was ist dabei in den einzelnen Bereichen zu erwarten?
- Neuregelung Honorare
Es soll nur noch einen Orientierungspunktwert geben; man will mit Zuschlägen arbeiten um unterversorgte Gebiete oder förderwürdige Leistungen über das Geld attraktiver zu machen; zudem soll mit der Rolle rückwärts wieder mehr vor Ort die Vergütung verhandelt werden und weniger zentral..die Überschrift: Stärkung der Regionalstrukturen
- Honorarverteilung
Wie immer die eierlegende Wollmilchsau; zuerst wird man die RLV und QZV wieder einstampfen (hatten uns gerade daran gewöhnt), dafür kommt wieder die alte Regelung des HVM; gleichzeitig soll eine Kalkulationssicherheit herrschen, dies jedoch mit einer Beschränkung der Leistungsausweitung; keine Beschränkungen in unterversorgten Gebieten, Förderung der Telemedizin (klar, wenn man keinen Arzt vor Ort findet, dann eben per Videoschaltung); weitere Sprachblase gefällig: „Honorierung kooperativer Behandlungsformen“; auch hier sollte die berechtigte Frage nach dem Ursprung dieser neuen sprudelnden Geldquelle kommen
- Spezialärztliche Versorgung
Klare Nachfolgeregelung für den § 116 b; allerdings bietet sich hier eine Subspezialisierung für Ärzte und Krankenhäuser an; hier könnte die Vergütung aber direkt von den Kassen kommen auf der Grundlage einer neuen Gebührenordnungviel Spaß kann ich da nur sagen; wer verhandelt denn das im Vorfeld? Die Berufsverbände, die Kassen, die KVen oder die Krankenhäuser?! Es soll zudem zu einer pauschalierten Vergütung kommen; diese Entwicklung war klar, die Einzelleistungsvergütung war den Kassen ein Dorn im Auge; so kann man selbst den komplexesten Fall zu einer einheitlichen Billigwährung abrufenbravo!!!
- KV Recht, Praxisabgabe und sonstiges
Ein Vorkaufsrecht für die KV; natürlich mit Geld von den Mitgliedern!!! Zulassungen in Planungsbereichen mit einem Versorgungsgrad über 100 % können befristet werden, Abschaffung der Residenzpflicht, leichtere Genehmigung von Filialen, Anstellungs KV Sitze können wieder rückgewandelt werden
- Korruptionsbekämpfung
Der Arzt ist im Zentrum der Veranlassung von Leistungen; daher wird er von allen Seiten mit ökonomischen Anreizen oder eben auch durch eigene wirtschaftliche Zwänge beeinflusst; hier wird es eine Verschärfung des Strafgesetzbuches geben; diese führt dann zum Tatbestand der Bestechlichkeit mit all den rechtlichen Folgen für die Mediziner
- Neuregelung der Bedarfsplanung
Alles was man hier sagen kann ist, dass bisher auch unbeplante Fächer wie die Nuklearmedizin oder die Strahlentherapie hier neu geregelt werden; während es bei den bisher beplanten Fachrichtungen um eine präzisere Planung geht zur Förderung der flächendeckenden haus- und fachärztlichen Versorgung geht es in den bisher unbeplanten Fächern um die Einführung einer Niederlassungssperre
Da wir bundesweit aktiv sind, sind uns die Entwicklungen in den verschiedenen Bundesländern bekannt. Man muss daher derzeit davon ausgehen, dass spätestens zum Ende des Jahres 2012 Neuregelungen von Bundesebene vorliegen, die dann im Verlauf des Jahres 2013 auf Landesebene umgesetzt werden. Aus den Ländern Bremen, Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Westfalen Lippe, Mecklenburg Vorpommern, Schleswig Holstein sowie Bayern sind die Zeichen klar; hier stehen Niederlassungssperren für Strahlentherapeuten an. Wer sich daher noch mit dem Gedanken trägt, einen Standort umzusetzen sollte dies in den nächsten Monaten tun; im Jahr 2013 halten wir weitere Standorte bundesweit für unwahrscheinlich oder unmöglich. Ansonsten kann man konstatieren, dass das Gesetz wie immer mehr Nachteile als Vorteile bringt und wieder eine neue Sau (die spezialärztliche Versorgung) durch das Dorf getrieben wird. Für die vorhandenen Bestandseinrichtungen bringt die Neuregelung zumindest die Sicherheit, endlich nicht permanent mit einer Bedrohung einer Neueinrichtung die Hälfte des Einzugsgebietes zu verlieren und die Unwirtschaftlichkeit zu riskieren.
Unsere Hauptaufgabe ist es nicht, zu erkennen, was unklar in weiter Entfernung liegt, sondern zu tun, was klar vor uns liegt.
Thomas Carlyle